Definition des Kindergeldes
Kindergeld ist eine staatliche Unterstützung, die gemäß dem Einkommensteuergesetz (§ 62 EStG) gewährt wird, um Familien finanziell zu entlasten. Die Leistung wird für jedes Kind gezahlt, das die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Während der Berufsausbildung bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine förderfähige Ausbildung absolviert. Im Falle einer zweiten Ausbildung oder eines weiteren Bildungsweges kann der Anspruch unter bestimmten Bedingungen weiterhin bestehen, beispielsweise wenn der Auszubildende einer Erwerbstätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche nachgeht.
Zweck des Kindergeldes
Der Hauptzweck des Kindergeldes liegt darin, Eltern oder Erziehungsberechtigte finanziell zu unterstützen, sodass sie die mit der Erziehung und Ausbildung verbundenen Kosten besser tragen können. Während der Ausbildungszeit dient das Kindergeld insbesondere der Sicherstellung des Lebensunterhalts des Auszubildenden. Da die Ausbildungsvergütung in vielen Berufen nicht ausreicht, um alle Lebenshaltungskosten zu decken, stellt das Kindergeld eine essenzielle Ergänzung dar.
Kindergeld als Bestandteil der Ausbildungsfinanzierung
Während der Ausbildung entstehen zahlreiche Kosten, die das Budget von Auszubildenden stark belasten können. Dazu gehören insbesondere:
- Miete: Viele Auszubildende müssen für ihre Ausbildung in eine andere Stadt ziehen, wodurch Mietkosten anfallen. Das Kindergeld kann dazu beitragen, diese Kosten zu decken.
- Fahrtkosten: Für den Weg zur Ausbildungsstätte oder Berufsschule entstehen oft hohe Fahrtkosten. Das Kindergeld kann zur Finanzierung dieser Mobilitätskosten beitragen.
- Verpflegung und Lebenshaltung: Auch Ausgaben für Lebensmittel und alltägliche Lebenshaltung werden durch das Kindergeld erleichtert.
- Lernmaterialien: Während der Ausbildung benötigen Auszubildende häufig spezielle Materialien wie Fachbücher, Werkzeuge oder Arbeitskleidung, deren Kosten durch das Kindergeld teilweise abgedeckt werden können.
Unabhängigkeit vom Einkommen des Auszubildenden
Ein wesentlicher Vorteil des Kindergeldes ist, dass es unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Selbst wenn der Auszubildende ein vergleichsweise hohes Einkommen erzielt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch bietet das Kindergeld eine zusätzliche finanzielle Sicherheit während der gesamten Ausbildungszeit.
Voraussetzungen für den Kindergeldbezug
Für den Bezug von Kindergeld müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Es muss sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden, wie einer dualen oder schulischen Berufsausbildung.
- Ein Elternteil oder der Auszubildende selbst muss den Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen.
Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Eltern, kann jedoch auf Antrag auch direkt an den Auszubildenden erfolgen, wenn dieser nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt.
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes ist bundesweit einheitlich geregelt. Seit 2025 beträgt das Kindergeld 250 € monatlich für jedes Kind, unabhängig von der Reihenfolge der Geburten. Damit stellt es eine verlässliche und planbare Unterstützung für Auszubildende dar.
Besonderheiten bei Verzögerungen der Ausbildung
In bestimmten Fällen, wie bei einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder einem freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ), kann sich der Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern. Die Dauer des Freiwilligendienstes wird dabei auf die Altersgrenze angerechnet. Ebenso bleibt der Anspruch bei krankheitsbedingten Unterbrechungen der Ausbildung bestehen, sofern der Auszubildende weiterhin in einem Ausbildungsverhältnis steht.
Wichtige Hinweise zur Definition und zum Zweck
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit Auszubildenden in Deutschland. Es bietet eine finanzielle Grundlage, um die Ausbildung eines Kindes zu ermöglichen und gleichzeitig den finanziellen Druck auf die Eltern zu verringern. Eltern sollten sicherstellen, dass der Antrag auf Kindergeld rechtzeitig gestellt und die Familienkasse über Änderungen, wie einen Ausbildungsabbruch oder einen Wechsel der Ausbildungsstätte, informiert wird.