Wichtigkeit des Mietvertrags
Der Mietvertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, das bei der Antragstellung auf Wohngeld eingereicht werden muss. Er belegt, dass der Antragsteller tatsächlich Mieter der Wohnung ist und regelmäßig Mietkosten zahlt. Ohne einen gültigen Mietvertrag kann kein Wohngeld gewährt werden.
Inhaltliche Anforderungen an den Mietvertrag
Der Mietvertrag muss bestimmte Angaben enthalten, um als Nachweis akzeptiert zu werden. Dazu gehören:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name des Mieters (Antragsteller)
- Adresse der gemieteten Wohnung
- Höhe der monatlichen Miete (Grundmiete und Betriebskosten)
- Beginn des Mietverhältnisses
Fehlende Angaben können dazu führen, dass die Wohngeldstelle den Antrag nicht bearbeitet oder weitere Nachweise anfordert.
Ergänzende Nachweise zur Miete
Neben dem Mietvertrag verlangt die Wohngeldstelle häufig zusätzliche Nachweise über die tatsächliche Zahlung der Miete. Dazu gehören Kontoauszüge oder Quittungen des Vermieters, die belegen, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird. Diese Nachweise sind insbesondere dann wichtig, wenn die Höhe der Miete im Antrag von der im Mietvertrag angegebenen Miete abweicht.
Mietvertrag bei Untermiete
Azubis, die als Untermieter wohnen, müssen einen Untermietvertrag vorlegen. Dieser sollte ebenfalls alle wesentlichen Angaben enthalten, insbesondere die Höhe des Mietanteils und die Zustimmung des Hauptmieters zur Untervermietung. Die Wohngeldstelle prüft den Untermietvertrag und verlangt in manchen Fällen zusätzliche Nachweise, etwa eine schriftliche Bestätigung des Hauptmieters.
Gemeinsamer Mietvertrag in Wohngemeinschaften
Wenn der Azubi in einer Wohngemeinschaft (WG) lebt und gemeinsam mit den Mitbewohnern als Hauptmieter im Mietvertrag steht, muss der eigene Mietanteil genau aufgeschlüsselt werden. In solchen Fällen kann zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Mitbewohnern über die Aufteilung der Mietkosten erforderlich sein.
Änderungen im Mietverhältnis
Falls sich während des Wohngeldbezugs Änderungen im Mietverhältnis ergeben, beispielsweise durch eine Mieterhöhung oder den Wechsel der Wohnung, muss dies der Wohngeldstelle umgehend mitgeteilt werden. In der Regel ist dann ein neuer Wohngeldantrag mit dem aktualisierten Mietvertrag erforderlich.
Nachreichung fehlender Unterlagen
Wenn der Mietvertrag bei der Antragstellung noch nicht vollständig vorliegt, kann der Antrag zunächst ohne dieses Dokument eingereicht werden. Der Mietvertrag muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden, da der Antrag ansonsten abgelehnt wird. Die Wohngeldstelle informiert den Antragsteller über die Nachreichungsfrist.