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Ausbildungsnachweis

Erforderliche Unterlagen: Nachweis der Ausbildungsstelle für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe 2025

Der Nachweis der Ausbildungsstelle ist für die Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erforderlich. Er dient dazu, die Förderfähigkeit der Ausbildung und die tatsächliche Teilnahme des Auszubildenden an einer anerkannten dualen Ausbildung zu bestätigen.

Wichtigkeit des Nachweises der Ausbildungsstelle

Der Nachweis der Ausbildungsstelle ist ein zentrales Dokument, das der Agentur für Arbeit belegt, dass der Antragsteller in einer förderfähigen dualen Ausbildung steht. Ohne diesen Nachweis kann keine Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden, da die Ausbildung die Grundvoraussetzung für die Förderung darstellt.

Arten des Ausbildungsnachweises

Der Nachweis der Ausbildungsstelle kann auf unterschiedliche Weise erbracht werden:

  • Ausbildungsvertrag: Der vom Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden unterzeichnete Ausbildungsvertrag ist der wichtigste Nachweis.
  • Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs: Eine aktuelle schriftliche Bestätigung des Betriebs, die den Beginn und die Dauer der Ausbildung sowie den Ausbildungsberuf angibt.
  • Schulbescheinigung der Berufsschule: Zusätzlich kann eine Bescheinigung der Berufsschule erforderlich sein, die bestätigt, dass der Auszubildende regelmäßig am Unterricht teilnimmt.

Inhalte des Nachweises

Der Nachweis der Ausbildungsstelle muss bestimmte Angaben enthalten, damit die Agentur für Arbeit die Förderfähigkeit der Ausbildung prüfen kann:

  • Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebs
  • Ausbildungsberuf und Ausbildungsbeginn
  • Voraussichtliches Ende der Ausbildung
  • Angaben zur Art der Ausbildung (z. B. duale Berufsausbildung nach BBiG oder HwO)

Fehlen wesentliche Angaben, kann die Wohngeldstelle weitere Nachweise anfordern.

Nachreichung fehlender Unterlagen

Falls der Nachweis der Ausbildungsstelle bei der Antragstellung noch nicht vollständig vorliegt, kann der Antrag dennoch eingereicht werden. Der Nachweis muss jedoch innerhalb einer gesetzten Frist nachgereicht werden. Die Agentur für Arbeit informiert den Antragsteller über die Nachreichungsfrist.

Besonderheiten bei Umschulungen

Bei Umschulungen ist ebenfalls ein Nachweis der Umschulungsstelle erforderlich. Hierbei muss der Umschulungsvertrag vorgelegt werden, der die Dauer und das Ziel der Umschulung beschreibt. Die Umschulungsmaßnahme muss von der Agentur für Arbeit anerkannt sein.

Änderung der Ausbildungsstelle

Falls der Auszubildende während der Förderung die Ausbildungsstelle wechselt, muss dies der Agentur für Arbeit unverzüglich mitgeteilt werden. Ein neuer Nachweis der Ausbildungsstelle ist in diesem Fall erforderlich, damit die Berufsausbildungsbeihilfe weiterhin gewährt werden kann.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Auszubildende sollten sicherstellen, dass der Nachweis der Ausbildungsstelle vollständig und aktuell ist, bevor sie den BAB-Antrag einreichen. Bei Unsicherheiten über die Form oder den Inhalt des Nachweises können sie sich an die Agentur für Arbeit oder den Ausbildungsbetrieb wenden.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.