Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Auszubildenden ist während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Nach der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Ausbildungsberuf wechseln möchte.
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