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Die Ausbildungsvergütung ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Leistung, die Auszubildende während ihrer dualen Berufsausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhalten. Sie dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und steigt im Laufe der Ausbildung in der Regel an.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert je nach Ausbildungsberuf, Branche und Region. Während tarifgebundene Betriebe an die Vorgaben des Tarifvertrags gebunden sind, gilt für nicht tarifgebundene Betriebe eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird.
Die Auszahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt monatlich und spätestens am letzten Arbeitstag des Monats. Die Vergütung wird unabhängig davon gezahlt, ob der Auszubildende im Betrieb, in der Berufsschule oder bei überbetrieblichen Lehrgängen anwesend ist.
Auf die Ausbildungsvergütung fallen Steuern und Sozialabgaben an, sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Sozialabgaben wie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich verpflichtend, während Steuern erst ab einer Vergütung oberhalb des Grundfreibetrags erhoben werden.
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